Das Wichtigste zuerst: Eine Abstellgenehmigung kann nur der Empfänger an den Zusteller erteilen. Der Absender ist dazu nicht befugt!
Bei Anlieferung per Spedition können Sie dann bei der telefonischen Avisierung dem Speditionsunternehmen eine Abstellgenehmigung erteilen. Bei Paketdiensten gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erteilen eine Abstellgenehmigung über die Onlinesendungsverfolgung (hier können Sie dann - in den meisten Fällen - auswählen, ob diese Genehmigung nur für diese Sendung oder bis auf Widerruf gelten soll) oder direkt über die Webseite des jeweiligen Paketdienstleister.
Bitte beachten Sie: Falls sie eine Abstellgenehmigung erteilt haben und das Paket ist beschädigt oder ganz verloren gegangen, so haben wir hier keinerlei Handhabe eine Reklamation bei dem betreffenden Paketdienst einzuleiten. Eine Abstellgenehmigung ist immer auf eigene Gefahr.